Ich biete gezielte Unterstützung bei Strategie-, Marketing- und Digitalisierungsprojekten an. Sie können von meiner Beratungsexpertise profitieren und dabei einen staatlichen Zuschuss erhalten, der nicht zurückgezahlt werden muss.
Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die eine qualifizierte Beratung benötigen und staatliche Zuschüsse des BAFA nutzen möchten, gibt es gute Nachrichten. Ab 2023 wurden die Förderrichtlinien vereinfacht und verbessert. Diese Richtlinien gelten nun für einen Zeitraum von vier Jahren anstatt der bisherigen zwei Jahre. Dadurch entfällt die Notwendigkeit, sich ständig mit neuen Bestimmungen auseinandersetzen zu müssen.
Die Herausforderungen der Digitalisierung, Krisen, Fachkräftemangel, Wettbewerb und ständiger Wandel bringen neue Risiken mit sich, aber auch neue Chancen, die es zu nutzen gilt. Ob Sie Ihr Geschäftsmodell zukunftsfähig machen, Umsatzeinbußen entgegenwirken oder Ihr Unternehmen fit für den digitalen Wandel machen möchten, eine professionelle externe Unterstützung mit einem umfassenden Blick und praktischer Erfahrung ist äußerst hilfreich.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat verschiedene Förderprogramme für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von weniger als 50 Millionen Euro aufgelegt.
Laut BAFA-Zitat: “Das Ziel des Bundesprogramms ‘Förderung von Unternehmensberatungen für KMU’ besteht darin, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen zu stärken. Unternehmen können sich von qualifizierten Beraterinnen und Beratern zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen, um dieses Ziel zu erreichen. Die entstehenden Kosten werden durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss im Rahmen des Förderprogramms reduziert.”
Zu den antragsberechtigten Unternehmen gehören kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland. Diese Unternehmen beschäftigen weniger als 250 Personen und haben einen Jahresumsatz von bis zu 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro. Für Stiftungen und gemeinnützige Organisationen gelten spezielle Regelungen.
Das Programm zur Förderung von Unternehmensberatungen für KMU, das vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) ins Leben gerufen wurde, wurde nun bis zum 31. Dezember 2026 verlängert. Im Vergleich zur bisher bis Ende 2022 geltenden Regelung gibt es folgende positive Änderungen und Vereinfachungen:
Strategische Frage, sich verändernde Geschäftsmodelle, Digiatlsierungsstrategien: Das sind typische Themen bei denen eine externe Beratung besonders viel Sinn macht – weil Sie von einem externen Blick, anderes Perspektiven und Lösungsansätzen sowie neuen Methoden profitieren. Gefördert wird zum Beispiel die Analyse der individuellen Unternehmenssituation mit Ermittlung von Schwachstellen und Handlungsfeldern. Darauf aufbauend ist das Erarbeiten individueller Umsetzungsempfehlungen mit detaillierter Massnahmenplanung sinnvoll und möglich.
Achten Sie darauf: Die Umsetzung von Maßnahmen oder der Empfehlungen wird nicht gefördert.